Trainings- und Spielbetrieb wieder mit Körperkontakt möglich!
Liebe Vereinsmitglieder,
am Donnerstag wurde eine neue Corona-Verordnung für den Sportbetrieb erlassen, die zum 01. Juli 2020 in Kraft tritt. Diese Verordnung erlaubt überraschend weitgehende Lockerungen: Die meisten Beschränkungen im Sport fallen weg!
Welche Änderungen beinhaltet die neue Verordnung?
- Ab sofort ist das Training in Gruppen bis 20 Personen gestattet.
- Die Abstandsregel muss während des Trainings nicht mehr eingehalten werden - außer bei Ansprachen und Besprechungen.
- Duschen, Umkleiden und Toiletten dürfen wieder benutzt werden - unter Einhaltung der Abstandsregel.
- Wettkämpfe mit maximal 100 TeilnehmerInnen und 100 ZuschauerInnen dürfen wieder stattfinden.
- Bewirtung ist wieder möglich.
- Gemäß dieser Verordnung dürfen in den Sportarten Fußball, Lacrosse und Ultimate Frisbee wieder Spielformen und Trainingsspiele mit Wettkampfcharakter (Zweikämpfe) durchgeführt werden.
- Bei Volleyball und Beachvolleyball dürfen Trainingsspiele ohne Beschränkungen durchgeführt werden: Netzangriffe, Blocken etc. sind wieder erlaubt.
- Nach dem Training und nach Wettkämpfen dürfen die Umkleiden und Duschen wieder in Gebrauch genommen werden, sofern der Abstand von 1,5 Metern dabei eingehalten wird.
- Tennis-Spiele gegen andere Mannschaften sind wieder erlaubt, wenn nicht mehr als 100 Zuschauer (Funktionäre zählen nicht dazu) da sind.
- Die Bewirtung bei Heimspielen ist wieder gestattet, solange der oben beschriebene Rahmen an Personen eingehalten wird.
- Vor und nach dem Training ist die Abstandsregel (1,5 Meter) weiterhin einzuhalten.
- Desinfektionsmaßnahmen (Hände, Flächen und Sportgeräte) müssen weiterhin durchgeführt werden.
- Die Dokumentationspflicht (Teilnehmerlisten) bleibt bestehen.
- Trainieren mehrere Gruppen auf einem Platz, ist eine Durchmischung der Gruppen zu vermeiden.