Neue Corona-VO Sport ab 29.01.2022

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Datum
1 February 2022
Abteilung

Hauptverein

Lesezeit

Ca. 1 Minute

Neue Corona-VO Sport ab 29.01.2022

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Es gilt die Corona-Alarmstufe I:
im Freien in geschlossenen Räumen
SportlerInnen  2G für alle
Ehrenamtliche (z.B. TrainerInnen)
ZuschauerInnen 
Ausnahmen 
Kinder unter 6 Jahre, die noch nicht zur Schule gehen. SchülerInnen unter 18 Jahre haben keine Nachweispflicht. Der Schülerausweis gilt in den Schulferien nicht als Testnachweis! Nicht immunisierte SchülerInnen müssen somit einen negativen Antigen-Test nachweisen.