Im November ist der komplette Sportbetrieb eingestellt
Liebe Mitglieder,
wie bereits befürchtet trifft der erneute Lockdown auch die Sportvereine. Gemäß Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28.10.2020 müssen wir unseren gesamten Vereinssport wieder einstellen.
Die Lockdown-Maßnahme gilt vom 02. bis zum 30. November 2020.
Während dieser Zeit sind auf unserem Vereinsgelände lediglich folgende Aktivitäten erlaubt:
- Schulsport (ohne Einschränkung)
- Tennis (Einzel oder Doppel aus max. zwei Haushalten)
- Individualsport (alleine, aus einem Haushalt oder max. zu zweit aus zwei Haushalten)