Corona-Warnstufe gilt ab 17.11.2021!
In geschlossenen Räumen | 2G |
Im Freien | 3G mit PCR-Test-Pflicht * |
Testpflicht für SchülerInnen
SchülerInnen sind nach wie vor von der Test-Pflicht ausgenommen und können ganz normal am Sportbetrieb teilnehmen - sowohl im Freien wie auch in geschlossenen Räumen. Dazu der Auszug aus der Corona-VO von BW:Der Schülerausweis gilt für Volljährige nur noch bis Jahresende als Testnachweis! Weitere Informationen rund um die aktuellen Corona-Regelungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung BW (FAQs).Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zwei Mal (PCR-Test) bzw. drei Mal (Schnelltest) pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G ausgenommen.